Roomz Architects | ERWEITERUNG DES LANDRATSAMTES. GÖRLITZ (DE). 2e. RUNDGANG
556
portfolio_page-template-default,single,single-portfolio_page,postid-556,ajax_fade,page_not_loaded,smooth_scroll,,qode-theme-ver-3.1.1,wpb-js-composer js-comp-ver-4.11.2.1,vc_responsive
 

ERWEITERUNG DES LANDRATSAMTES. GÖRLITZ

 

Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in einem Randgebiet des Zentrums und weist in der Umgebung im Allgemeinen eine geschlossene Blockrandbebauung auf. Der Entwurf nimmt diese Blockrandbebaung auf und schliesst die offenen Baulücken mit Gebäuden die sich in die bestehenden Strassenflucht der Salomonstr. formal einpassen. Es wir eine öffentliche Verbindung zwischen Berlinerstr. und Salomonstr geschaffen um die Durchwegung und die Verbindungen zu verbessern. Der Innenhof wird zur grünen Lunge des Quartiers entwickelt und schafft damit einen neuen Aufenthaltsraum in Görlitz der Signalwirkung auf das gesamte Gebiet haben wird.

Gebäudestruktur:
Alle bestehenden denkmalgeschützten Gebäude werden in ihrer Grundstruktur erhalten, nur einige Seitenflügel und neu auch die gewerblichen Hinterhofgebäude der Berlinerstr. 42 und Salomonstr 10-12 werden abgebrochen und durch neue Gebäude ersetzt.
Die Höhen der bestehenden Decken in den Gebäuden der Salomonstrasse werden nur parziel zur Schaffung eines Überganges geändert. In der Berlinerstrasse werden alle Geschossdecken erneuert und auf einer Ebene für die Zugänglickeit angepasst. Damit wird der Wintergarten auf der Hofseite überflüssig. Die Lochfassade der Berlinerstr. kann erhalten werden. Teilweise müssen jedoch neue Absturzsicherungen in den Fenstern gestaltet werden. In der Berlinerstr.39 wird die Lochfassade ebenfalls erhalten, die Decke des 2. OGs wird nur zur Hälfte erneuert, damit ensteht eine doppelte Höhe und die Fassade kann in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Key Data

BGF: 17.100m2

Budget: €25,0 millionen

Bauherr: Landkreis Görlitz, Deutschland

Architekten: roomz, Alfredo Peñafiel/Katrin Baumgarten

offenem, 2-phasigem Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013.

2e Rundgang Dez/2017